Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen
Alle Bestellungen werden von uns nur nach Maßgabe der folgenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen angenommen und ausgeführt. Mit Abgabe einer Bestellung durch den
Kunden gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart. Verkaufs- und
Lieferbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, soweit sie unseren Verkaufs- und
Lieferbedingungen widersprechen. Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sowie alle
Nebenabreden oder spätere Änderungen einer Bestellung sind nur gültig, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Bei Exportlieferungen gelten besondere Bedingungen.
2. Lieferungs- und Preisvorbehalt
a) Sämtliche Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote verstehen sich in Euro zzgl. der für
die jeweilige Lieferung gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
b) Von uns nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Rohstoff- und Energiemangel, Streiks,
Notstand sowie erhebliche Betriebsstörungen jeder Art entbinden uns auf jeden Fall von der
Einhaltung von Lieferterminen bzw. berechtigen uns zum Rücktritt, ohne dass wir dadurch zum
Schadenersatz verpflichtet sind. Das gleiche gilt bei indirekter Mitleidenschaft.
3. Versand
Der Versand erfolgt ab 500 Euro Nettowarenwert frei Haus einschließlich Verpackung. Darunter
erfolgt der Versand auf dem kostengünstigsten Weg und wird dem Besteller in Rechnung
gestellt. Bei Warenlieferung außerhalb Deutschlands erfolgt die Lieferung nach gesonderten
Bedingungen. Alle Sendungen werden von uns versichert. Wir haben unsere Lieferverpflichtung
mit Aufgabe zum Versand erfüllt und haften nur für eine sorgfältige Auswahl des Spediteurs.
4. Gewährleistung
Die von uns angebotenen Waren werden mit großer Sorgfalt hergestellt. Übersandte Muster
stellen nur Beispiele dar und bewirken keine Beschaffenheitsgarantie. Unwesentliche
Abweichungen in der Färbung, der Stoffzusammensetzung sowie im Gewicht und Qualität der
verwendeten Materialien stellen keinen Mangel dar. Mängelrügen können nur innerhalb von 10
Tagen nach Eingang der Ware durch den Käufer/Besteller erhoben werden und sind
ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang
der Mängelrüge bei uns an. Soweit die Waren auf Geheiß des Käufers/Bestellers an einen Dritten
versandt wurden, beginnt die Frist mit dem Eingang der Ware dort. Wir haben Sachmängel der
Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Käufer/Besteller
weiterliefern, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt
unberührt. Soweit ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, berechtigt dies den
Käufer/Besteller nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden. Vielmehr sind wir berechtigt
entsprechend nachzubessern.
5. Zahlung
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die
Bedingungen für die Skontierung sind in den Rechnungen festgelegt. Geleistete Zahlungen
verrechnen wir auf die älteste Forderung, bei gleich alten auf den höheren Wechsel werden von
uns nicht angenommen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei
denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur Begleichung
aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung zustehen, unser Eigentum, bei Annahme
von Schecks bis zu deren Einlösung durch die Bank bzw. den Aussteller. Nicht bezahlte Ware
darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
b) Die Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr ist zulässig. Der Kunde tritt seine Forderungen gegen seine weiteren
Abnehmer aus dem Verkauf von Vorbehaltsware an Erfüllungsstatt an uns ab.
7. Haftungsausschluss
a) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur, nach dem Produktionshaftungsgesetz, wegen der
Verletzung des Lebens, der Körper oder der Gesundheit wegen schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die
Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtgütern des Käufers/Bestellers und
Schäden an anderen Sachen sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4
dieses Absatzes a) gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird
b) Die Regelungen des vorstehenden Absatz a) erstreckt sich auch auf Schadenersatz neben der
Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen.
c) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt z.b. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr
oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die
Fristen angemessen. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen der
Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben
der Leistung aus 5% und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10% des Wertes der
Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers/Bestellers sind auch nach Ablauf
einer uns gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht für
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers/Bestellers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
8. Rücktrittrecht des Käufers/Bestellers
Der Käufer/Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur
zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Falle von Mängeln verbleibt
es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer/Besteller hat sich bei
Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch uns zu
erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung
besteht.
9. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT FÜR BEIDE TEILE IST BERLIN.
S-B-L Schubert Büro- und Lagertechnik, Wustrower Str. 31, 13051 Berlin
Stand: 09/2021