Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeine Bedingungen Alle Bestellungen werden von uns nur nach Maßgabe der folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen und ausgeführt. Mit Abgabe einer Bestellung durch den Kunden gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart. Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, soweit sie unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen. Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sowie alle Nebenabreden oder spätere Änderungen einer Bestellung sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Bei Exportlieferungen gelten besondere Bedingungen. 2. Lieferungs- und Preisvorbehalt a) Sämtliche Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote verstehen sich in Euro zzgl. der für die jeweilige Lieferung gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. b) Von uns nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Rohstoff- und Energiemangel, Streiks, Notstand sowie erhebliche Betriebsstörungen jeder Art entbinden uns auf jeden Fall von der Einhaltung von Lieferterminen bzw. berechtigen uns zum Rücktritt, ohne dass wir dadurch zum Schadenersatz verpflichtet sind. Das gleiche gilt bei indirekter Mitleidenschaft. 3. Versand Der Versand erfolgt ab 500 Euro Nettowarenwert frei Haus einschließlich Verpackung. Darunter erfolgt der Versand auf dem kostengünstigsten Weg und wird dem Besteller in Rechnung gestellt. Bei Warenlieferung außerhalb Deutschlands erfolgt die Lieferung nach gesonderten Bedingungen. Alle Sendungen werden von uns versichert. Wir haben unsere Lieferverpflichtung mit Aufgabe zum Versand erfüllt und haften nur für eine sorgfältige Auswahl des Spediteurs. 4. Gewährleistung Die von uns angebotenen Waren werden mit großer Sorgfalt hergestellt. Übersandte Muster stellen nur Beispiele dar und bewirken keine Beschaffenheitsgarantie. Unwesentliche Abweichungen in der Färbung, der Stoffzusammensetzung sowie im Gewicht und Qualität der verwendeten Materialien stellen keinen Mangel dar. Mängelrügen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware durch den Käufer/Besteller erhoben werden und sind ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Mängelrüge bei uns an. Soweit die Waren auf Geheiß des Käufers/Bestellers an einen Dritten versandt wurden, beginnt die Frist mit dem Eingang der Ware dort. Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Käufer/Besteller weiterliefern, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Soweit ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, berechtigt dies den Käufer/Besteller nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden. Vielmehr sind wir berechtigt entsprechend nachzubessern. 5. Zahlung Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Bedingungen für die Skontierung sind in den Rechnungen festgelegt. Geleistete Zahlungen verrechnen wir auf die älteste Forderung, bei gleich alten auf den höheren Wechsel werden von uns nicht angenommen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 6. Eigentumsvorbehalt a) Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur Begleichung aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung zustehen, unser Eigentum, bei Annahme von Schecks bis zu deren Einlösung durch die Bank bzw. den Aussteller. Nicht bezahlte Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. b) Die Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist zulässig. Der Kunde tritt seine Forderungen gegen seine weiteren Abnehmer aus dem Verkauf von Vorbehaltsware an Erfüllungsstatt an uns ab. 7. Haftungsausschluss a) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur, nach dem Produktionshaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, der Körper oder der Gesundheit wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtgütern des Käufers/Bestellers und Schäden an anderen Sachen sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes a) gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird b) Die Regelungen des vorstehenden Absatz a) erstreckt sich auch auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen. c) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt z.b. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung aus 5% und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers/Bestellers sind auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers/Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8. Rücktrittrecht des Käufers/Bestellers Der Käufer/Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer/Besteller hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch uns zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 9. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT FÜR BEIDE TEILE IST BERLIN. S-B-L Schubert Büro- und Lagertechnik, Wustrower Str. 31, 13051 Berlin Stand: 09/2021